Landkreis Kitzingen. Am 4. April 2011 werden die
neuen Abfallgebührenbescheide an alle Eigentümer von Grundstücken im
Landkreis Kitzingen versandt. Fällig wird die Abfallgebühr aber erst zum
1. Juli 2011.
Mit diesem Bescheid erfolgt die Endabrechnung für das Jahr 2010
anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen der Rest- und
Bioabfallbehälter und die Festsetzung der Vorauszahlung auf die
Abfallgebühr 2011.
Im Jahr 2010 wurde im Landkreis Kitzingen das
Ident-System eingeführt. Mit dessen Hilfe werden seitdem alle Leerungen
der Rest- und Bioabfallbehälter gezählt und zur Berechnung der
Abfallgebühr herangezogen. Die Abfallgebühr setzt sich aus mehreren
Bausteinen zusammen. Mit der Grundgebühr, die sich an der Behältergröße
orientiert, werden eine breite Auswahl abfallwirtschaftlicher
Serviceleistungen sowie 12 Leerungen der Restabfalltonne und 24
Leerungen der Bioabfalltonne bezahlt. Sind diese so genannten
Inklusivleerungen ausgeschöpft, muss für jede weitere Leerung eine
Leistungsgebühr entrichtet werden.
Endabrechnung 2010
Im vergangenen Jahr war das Ident-System, mit dessen Hilfe die
Leerungen der Abfallbehälter gezählt werden, noch ganz neu, so dass auf
Erfahrungswerte zum Leerungsverhalten nicht zurückgegriffen werden
konnte. Aus diesem Grund wurden für die Vorauszahlung auf die
Abfallgebühr 2010 pauschal jeweils 26 Leerungen für die Rest- und
Bioabfalltonne angesetzt.
Mit Ablauf des Jahres 2010 liegen nun
die tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen, individuell für jede
Rest- und Bioabfalltonne vor. Diese werden nun in der Endabrechnung 2010
mit der bereits geleisteten Vorauszahlung verrechnet, woraus sich
entweder eine Gutschrift oder eine Nachforderung ergibt. Gutschrift bzw.
Nachforderung werden dann mit der Vorauszahlung auf die Abfallgebühr
2011 verrechnet. Eine gesonderte Auszahlung von Gutschriften bzw. eine
separate Erhebung von Nachforderungen erfolgt nicht.
Vorauszahlung 2011
Auf die Abfallgebühr für 2011 wird wieder eine Vorauszahlung erhoben.
Hat sich an der Mülltonnenausstattung am Grundstück seit dem 1. Januar
2010 nichts geändert, setzen wir für die Vorauszahlung zusätzlich zur
Grundgebühr die Leerungen der Rest- und Bioabfalltonne an, die im
vergangenen Jahr individuell in Anspruch genommenen wurden. Weitere
Hinweise zur Berechnung der Vorauszahlung in anderen Fällen finden sich
auf dem Gebührenbescheid. Einen Musterbescheid können Sie weiter unten
herunterladen. Die Vorauszahlung 2011 wird dann im kommenden Jahr wieder
mit den tatsächlichen Leerungen verrechnet. Es gibt also jetzt jedes
Jahr einen Gebührenbescheid.
Fälligkeit zum 1. Juli
Auch wenn die Gebührenbescheide schon jetzt versendet werden, sind die
Abfallgebühren wie bisher erst am 1. Juli 2011 fällig. An den
Abfallgebühren ändert sich gegenüber dem Vorjahr übrigens nichts: Sie
bleiben wie gehabt auf einem erfreulich niedrigen Niveau.
Weitere Informationen
Einen Musterbescheid und das Hinweisblatt, das auch jedem
Gebührenbescheid beiliegt, kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.